Bewerbung/Studiengebühren
Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren zum Doktoratsstudium
Nachweis des Abschlusses eines fachlich relevanten Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen, postsekundären Bildungseinrichtung. Als fachlich relevante Studienabschlüsse, gelten jene in den Fächern Zahnmedizin und Medizin.
Zusätzliche Qualifikationen (z. B. Diplomarbeiten, Publikationen, Buchbeiträge, Dissertationen, Patente sowie nachgewiesene Fort- und Weiterbildungsleistungen, die einen Bezug zum gewünschten Studiengebiet haben), können bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt werden.
Darüber hinaus müssen Bewerber*innen über fließende Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache, muttersprachlich oder entsprechend Level 2 (B2), in Wort und Schrift verfügen.
Schritt 1: Einsendung der schriftlichen Bewerbung (Formular „Antrag zur Prüfung der Voraussetzungen zur Inskription zum Doktoratsstudium Zahnmedizin (PhD)", CV und Qualifikationsnachweise sowie Benennung des gewünschten Dissertationsthemas bzw. der/des gewünschten Dissertationsbetreuer*in an der DPU).
Schritt 2: Prüfung der Bewerbungsunterlagen seitens der DPU.
Schritt 3: Persönliches Bewerbungsgespräch mit Repräsentant*innen des Dissertationskomitees an der DPU. Nach positivem Gesprächsverlauf, ist der Abschluss eines Studienvertrages möglich und die Leistung der Studiengebühr für das erste Studienjahr erforderlich.
Schritt 4: Erarbeitung eines Projektantrages der geplanten Dissertation mit Unterstützung durch eine ausgewählte Betreuungsperson der DPU, inkl. Festlegung eines Kostenrahmens und der Art der Finanzierung (Eigenmittel, Drittmittel, Förderungen, Fremdleistungen), innerhalb des ersten Studiensemesters.
Schritt 5: Entscheidung des Dissertationskomitees hinsichtlich der Bewilligung des Projektantrags.
Schritt 6: Abschluss einer Betreuungsvereinbarung zur Annahme einer/eines Doktorand*in im Doktoratsstudium Zahnmedizin (PhD).